Kausalitäts
Begutachtungen
Die Feststellung der psychischen Folgen des Erlebens eines Ereignisses mit hohem Traumatisierungspotential (z.B. eines PKW-Unfalles, eines Suizides, einer Gewalttat) bedarf i.d.R. der Durchführung eines Kausalitätsgutachtens durch den fachlich versierten Gutachter.
Üblicherweise beinhaltet der Gutachtenauftrag dabei die präzise Beschreibung des psychischen Gesundheitszustandes sowie eine kausale Zuordnung der psychischen Beeinträchtigungen zum o.g. Ereignis mit hohem Traumatisierungspotential.
Die Beauftragung zur Gutachtendurchführung kann sozialgerichtlich, durch eine private Haftungsinstanz oder Betroffene selbst erfolgen. Der zeitliche und finanzielle Aufwand der Begutachtung hängt dabei von der jeweiligen konkreten Ausgestaltung des Gutachtenauftrages ab.
Methodisch problematisch ist jedoch die typischerweise im Gutachterverfahren vorhandene Kenntnis des beauftragten Gutachters darüber, wer ihn beauftragt hat, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass allein durch dieses Wissen die für die Gutachtenerstellung zwingend notwendige Objektivität des Gutachters beeinflusst wird.
Wissenschaftlich erfasst haben dieses Phänomen z.B. Daniel C. Murrie et al. (2013) im Rahmen von forensischen Begutachtungen: „Are Forensic Experts Biased by the Side That Retained Them?“ (Psychological Science August 22, 2013 0956797613481812)
Es ist nicht auszuschließen, dass durch eine Lösung dieses methodischen Problems die Zahl von Begutachtungen zum selben zu überprüfenden Sachverhalt reduziert werden könnte, was zu einer Verkürzung von Verfahren, Reduktion von Kosten und nicht zuletzt von erlebter Belastung für die Begutachteten führen würde.